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Mehrere Stimmrechtsmitteilungen erhalten

Nach § 21 WpHG sind Aktionäre verpflichtet, bei Über- oder Unterschreiten bestimmter Meldeschwellen die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile zu melden. Die Meldeschwellen liegen bei 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 %.

Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 erhielt die Gesellschaft mehrere solcher Mitteilungen, die sie im Wortlaut auf ihrer Unternehmenswebsite group.hugoboss.com in der Investor Relations-Rubrik unter Kapitalmarktnachrichten veröffentlicht hat.

Vier meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach § 15a WpHG

Gemäß § 15a WpHG sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Mitarbeiter mit Führungsaufgaben im Sinne des WpHG dazu verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der HUGO BOSS AG offenzulegen.

Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 erhielt die Gesellschaft von Vorstand und Aufsichtsrat vier solcher Mitteilungen. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten insgesamt weniger als 1 % der von der HUGO BOSS AG ausgegebenen Aktien. Corporate Governance Bericht

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden auf der Unternehmenswebsite group.hugoboss.com in der Investor Relations-Rubrik unter Kapitalmarktnachrichten veröffentlicht.

Keine Unternehmensanleihe begeben

Im Jahr 2015 wurde weder von der HUGO BOSS AG noch einer ihrer Tochtergesellschaften eine Unternehmensanleihe emittiert, wodurch zum Jahresende 2015 keine solche ausstand. Auch verfügt der Konzern über kein Rating einer externen Ratingagentur.

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