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Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem weltwirtschaftlichen Umfeld, dessen Entwicklungen komplex und oftmals nur schwer vorhersehbar sind, erhalten die Kontroll- und Beratungsaufgaben des Aufsichtsrats, die sich aus dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft und seiner Geschäftsordnung ergeben, eine besondere Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2015 sein Mandat mit größter Sorgfalt wahrgenommen und in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht.

Der Vorstand hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die HUGO BOSS AG und die Konzernunternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet und ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Unter besonderer Beobachtung und Kontrolle standen in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden finanzwirtschaftlichen Kennzahlen. Sofern der tatsächliche Geschäftsverlauf von den Plänen und Zielen abwich, wurden dem Aufsichtsrat die dafür ursächlichen Entwicklungen im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie ich standen in einem engen und regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und wurden über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen informiert, über die spätestens in der folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzung berichtet wurde. Außerdem stimmten sich Vorstand und Aufsichtsrat über die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. Aufsichtsratssitzungen mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Genehmigungen erfolgten gegebenenfalls erst nach Rückfragen an den Vorstand sowie ausführlichen Diskussionen mit den Mitgliedern des Vorstands. In dringenden Fällen fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse im Wege des Umlaufverfahrens. Der Aufsichtsrat wurde unmittelbar und frühzeitig in alle Entscheidungen eingebunden, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2015 turnusgemäß neu gewählt. Die bisherigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat Dr. Hellmut Albrecht, Dr. Martin Weckwerth, Dr. Klaus Maier sowie Damon Marcus Buffini standen nicht mehr zur Wahl. Luca Marzotto und Gaetano Marzotto wurden erneut als Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats wurden zudem Michel Perraudin, Kirsten Kistermann-Christophe, Axel Salzmann sowie Hermann Waldemer gewählt. Die Vertreter der Arbeitnehmer wurden in einer separaten Wahl bereits im März gewählt und traten ihr Mandat nach der Hauptversammlung in der konstituierenden Sitzung an. Die reguläre Amtszeit des neu gewählten Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Unmittelbar im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2015 wurden in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats Michel Perraudin zum Vorsitzenden gewählt und Antonio Simina als stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt.

Wesentliche Themen der Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2015

Im Berichtsjahr 2015 fanden in den Monaten März, Mai, Juni, August, September, Oktober und Dezember insgesamt neun Aufsichtsratssitzungen statt, wobei es sich bei der Aufsichtsratssitzung im September um eine zweitägige Sitzung handelte. Mit Ausnahme der ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 12. Mai 2015 sowie der konstituierenden Sitzung am gleichen Tag, an denen jeweils ein Aufsichtsratsmitglied krankheitsbedingt nicht persönlich teilnehmen konnte, an der Abstimmung jedoch durch Stimmabgabe mitgewirkt hat, nahmen jeweils alle weiteren Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 teil.

Die Sitzung des Aufsichtsrats im März 2015 befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss der HUGO BOSS AG und des HUGO BOSS Konzerns zum 31. Dezember 2014, dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie der Prüfung des Abhängigkeitsberichts. In dieser Sitzung wurde der Jahresabschluss der HUGO BOSS AG zum 31. Dezember 2014 gebilligt und festgestellt. Außerdem wurde der Konzernabschluss des HUGO BOSS Konzerns gebilligt. Darüber hinaus wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung erörtert und verabschiedet. Nach Prüfung der Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 wurden die Vorschläge für die Beschlussfassung der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG vom 12. Mai 2015 ebenso angenommen.

Am 23. und 24. September tagte der Aufsichtsrat zu einer ausführlichen Diskussion über die Unternehmensstrategie bis zum Jahr 2020, einer detaillierten Darstellung der Organisationsstruktur des Konzerns sowie der Entwicklung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit.

In der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2015 wurden die Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats eingehend diskutiert, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2015 besprochen und verabschiedet sowie das Budget 2016 diskutiert und die Interne-Revisions-Planung 2016 beschlossen.

Die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, die Investitionsplanung, einzelne Investitionsprojekte sowie die aktuelle Risikolage der Gesellschaft wurden regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats besprochen und, soweit erforderlich, verabschiedet. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der weiteren Internationalisierung des Geschäfts, das heißt dem Ausbau des eigenen Einzelhandels sowie anstehenden Investitionen, Compliance-Fragen und dem Corporate Governance Kodex.

Ausschüsse des Aufsichtsrats und Arbeit der Ausschüsse im Jahr 2015

Der Aufsichtsrat hat insgesamt fünf Ausschüsse eingerichtet, um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen: Einen Prüfungsausschuss („Audit Committee“), einen Arbeitsausschuss, einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen gesetzlich erforderlichen Vermittlungsausschuss. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Soweit gesetzlich zulässig, wurden Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat umfassend über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2015 viermal. Gegenstand seiner Sitzungen waren vor allem die Rechnungslegung der Gesellschaft und des Konzerns sowohl für die Jahres- als auch die Halbjahres- und Quartalsabschlüsse und -berichte, die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, das Risikoüberwachungssystem und das Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und Fragen der Compliance.

Der Personalausschuss kam zu zehn Sitzungen zusammen. Dabei befasste er sich schwerpunktmäßig mit Zielvereinbarungen für den Vorstand und überprüfte die Zielerreichung. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit der Verlängerung von Vorstandsverträgen.

Der Arbeitsausschuss trat im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammen, in denen er sich mit der Umsatzentwicklung, der Entwicklung der Womenswear-Aktivitäten, der Standortsicherungsvereinbarung sowie der Vorbereitung der Hauptversammlung auseinandersetzte.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr einmal und befasste sich mit der Bestellung von Vorstandsmitgliedern.

Der Nominierungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

Teilnahme Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschusssitzungen 2015

 

 

Anzahl Mitglieder

 

Anzahl Sitzungen

 

Teilnahmequote

Arbeitsausschuss

 

6

 

4

 

100%

Nominierungsausschuss

 

2

 

0

 

n/a

Personalausschuss

 

4

 

10

 

100%

Prüfungsausschuss

 

4

 

4

 

100%

Vermittlungsausschuss

 

4

 

1

 

100%

Aufsichtsrat (Plenum)

 

12

 

9

 

98%

GESAMT

 

 

 

 

 

100%

Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2015

Anteil von Teilnahmen an Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats und seiner Ausschüsse

Mitglied

 

Teilnahmequote1

1

Teilnahmequote = besuchte Sitzungen ./. Sitzungen, zu denen das Mitglied eingeladen war.

Michel Perraudin, Vorsitzender (ab 12. Mai 2015)

 

100%

Dr. Hellmut Albrecht, Vorsitzender (bis 12. Mai 2015)

 

100%

Antonio Simina, stellvertretender Vorsitzender

 

100%

Gert Bauer (bis 12. Mai 2015)

 

100%

Helmut Brust (bis 12. Mai 2015)

 

86%

Damon Marcus Buffini (bis 12. Mai 2015)

 

100%

Tanja Silvana Grzesch (ab 12. Mai 2015)

 

100%

Anita Kessel (ab 12. Mai 2015)

 

100%

Kirsten Kistermann-Christophe (ab 12. Mai 2015)

 

100%

Fridolin Klumpp (ab 12. Mai 2015)

 

100%

Monika Lersmacher

 

100%

Dr. Klaus Maier (bis 12. Mai 2015)

 

100%

Gaetano Marzotto

 

100%

Luca Marzotto

 

100%

Sinan Piskin

 

100%

Axel Salzmann (ab 12. Mai 2015)

 

100%

Bernd Simbeck (bis 12. Mai 2015)

 

100%

Hermann Waldemer (ab 12. Mai 2015)

 

89%

Dr. Martin Weckwerth (bis 12. Mai 2015)

 

100%

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Regeln im Unternehmen. Im Dezember 2015 gaben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG zur Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex bei der HUGO BOSS AG ab. Im Corporate Governance Bericht befinden sich der gemeinsame Bericht über die Corporate Governance der Gesellschaft gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Erklärung zur Unternehmensführung. Wie in den vergangenen Jahren wurde die vom Corporate Governance Kodex jährlich empfohlene Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit anhand eines standardisierten, umfangreichen Fragebogens durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2015 eingehend diskutiert und analysiert, wobei der Aufsichtsrat zu einem positiven Ergebnis kam.

Im Geschäftsjahr 2015 sind keine Interessenkonflikte bei Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten. Gemäß Corporate Governance Kodex wären diese im Fall ihres Auftretens dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen. Darüber hinaus wäre die Hauptversammlung zu informieren.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der HUGO BOSS AG sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 und der zusammengefasste Lagebericht für die HUGO BOSS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 wurden von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Den Prüfungsauftrag dazu hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 vergeben. Dabei wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der Prüfung unverzüglich zu unterrichten wäre, soweit solche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe nicht unverzüglich beseitigt würden. Außerdem wurde mit dem Abschlussprüfer eine Berichtspflicht hinsichtlich aller für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse im Rahmen der Abschlussprüfung vereinbart. Der Abschlussprüfer hatte des Weiteren den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise in seinem Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellte, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG ergeben würden. Im Berichtsjahr gab es jedoch keine entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt und sich von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt. Behandelt wurde ferner die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer.

Der Konzernabschluss der HUGO BOSS AG wurde gemäß § 315a HGB auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Lagebericht für die HUGO BOSS AG und den Konzern jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Darüber hinaus wurde der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“

Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die zwei Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, einschließlich des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht, lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vorab vom Prüfungsausschuss und dann vom Plenum des Aufsichtsrats im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, eingehend erörtert und geprüft. Der Abschlussprüfer erläuterte im Einzelnen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Der Abschlussprüfer führte darüber hinaus aus, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, vorlägen. Außerdem informierte er, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis hinsichtlich seiner Befangenheit gegeben hätten. Schließlich erläuterte er die Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte. Die dabei vom Aufsichtsrat und von seinen Ausschüssen gestellten Fragen wurden beantwortet, die Abschlussunterlagen im Einzelnen mit dem Abschlussprüfer durchgegangen, vom Aufsichtsrat und vom Prüfungsausschuss diskutiert und geprüft. Die Prüfungsberichte wurden mit dem Abschlussprüfer erörtert und dazu gestellte Fragen vom Abschlussprüfer beantwortet. Daraufhin wurde dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat billigte daher in seiner Bilanzsitzung vom 09. März 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die HUGO BOSS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015. Damit ist der Jahresabschluss der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2015 nach § 172 AktG festgestellt.

Dem vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und dem hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers stimmte der Aufsichtsrat zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Schließlich stimmte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 09. März 2016 dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. In diesem Zusammenhang erörterte und diskutierte er intensiv die Liquiditätslage der Gesellschaft, die Finanzierung der geplanten Investitionen und die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt. Der Aufsichtsrat kam dabei zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag sowohl im Interesse der Gesellschaft als auch der Aktionäre ist.

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit sowie den Arbeitnehmervertretern der HUGO BOSS AG für ihr großes Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2015.

Metzingen, den 9. März 2016

Der Aufsichtsrat

Michel Perraudin
Vorsitzender

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